Rückkühlwerke VDI 2047-2 | Hygienegerechte Kühlwassersteuerung
Wasseraufbereitung für Rückkühlwerke nach VDI 2047-2 und VDI 3803-3.4.
Die Wasseraufbereitung, die Kühlwassersteuerung in Rückkühlwerken unterliegen den Richtlinien nach VDI 2047-2 und 3803-3.4.
Der Gesetzgeber hat eine neue entsprechende Hygiene – Richtlinie verabschiedet.
„Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“.
Diese Richtlinie wird auch als VDI-Kühlturmregel bezeichnet.
In dieser Richtlinie werden die Pflichten von Betreibern zur Prävention von Legionellen genau geregelt. Anlagenbetreiber müssen die Vorgaben der neuen Richtlinie umsetzen, also die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Betreiberpflichten ist sogar eine strafrechtliche Ahndung möglich.
Um einen störungsfreien und den Richtlinien entsprechenden und hygienegerechten Betrieb eines Kühlturmsystems nachhaltig gewährleisten zu können, ist eine professionelle Wasseraufbereitungsanlage unerlässlich.
Die Kühlwassersteuerung und Überwachung von Rückkühlwerken
Eine Vielzahl verschiedener Arten von Rückkühlwerken sind im Betrieb.
Diese differenzieren sich im Wesentlichen in drei Kühlsysteme.
- Geschlossene Kühlsysteme
- Halboffene Kühlsysteme
- Durchfluss-Kühlsysteme
In allen drei Kühlsystemen steigt die Salzkonzentration des Kühlwassers durch Verdunstung stetig an.
Die Folge daraus ist ein erhöhter Salz- und Mineralgehalt im Kreislaufwasser.
Dieses führt zu Verkalkungen, mineralischen Ablagerungen und Korrosionen im Kühlwassersystem und im Kühlturm.
Die Richtlinie der VDI 3803 schreibt unter Punkt „3.4 bei Verdunstungs-Rückkühlwerken“, dass die Wasserbeschaffenheit des Umlaufwassers den Baustoffen des Kühlkreislaufes anzupassen ist.
Eine Aufbereitung des Kühlwassers ist also notwendig, um Richtlinienkonform ein Rückkühlwerk zu betreiben.
Eine Wasseraufbereitungsanlage für Rückkühlwerke ist komplex
Neben der Wasserenthärtung müssen diverse zusätzliche Parameter gemessen und gesteuert werden.
Wasseraufbereitungsanlage für Rückkühlwerke
Aufgrund der klaren gesetzlich vorgeschriebenen Einhaltungspflicht der VDI Richtlinen ist die Investiton für Rückkühlwerk Betreiber eine Notwendigkeit.
Ohne die hygiengerechte (Legionellen Prävention) Wasseraufbereitung kann der Betrieb einer Anlage im Schadenfall als strafbare Handlung gwertet und geahndet werde
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